Widerrufsrecht

Sollte der gekaufte Artikel defekt sein, haben sie das Recht den Artikel zurück zu senden.

FMSmartPhone An- und Verkauf
Markus Filip
Grafenschlag 56
3912 Grafenschlag
Tel.: 0043 664 / 1651493
E-Mail: service@fmsmartphone.at
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei einem bemerkten Problem / Defekt mit dem Produkt sind sie verpflichtet, sich als erstes an uns als Verkäufer zu wenden um Lösungen zu besprechen. Sollte ein Dritter unsere Ware ggf öffnen/zerlegen, entfällt sofort jeglicher Gewährleistungs-Anspruch. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Bei jeglicher Beschädigung des gekauften Gerätes seitens des Käufers entfällt ebenso sofort jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.

Bsp: Eine Delle in einem SmartPhone weist meist auf einen Sturz hin, dadurch können empfindliche Bauteile beschädigt werden, auch wenn nicht offensichtlich können hier folgenschwere Beschädigungen auftreten, für die der Käufer verantwortlich ist. Hier entfällt ebenso bereits der Gewährleistungsanspruch, ich als Händler garantiere dass meine verkauften Waren bei Verkauf / Übergabe in einem technisch einwandfreiem Zustand sind (außer anders angegeben)

Bei unsachgemäßer Handhabe durch den Käufer, welche Beschädigungen am Gerät zur Folge haben, kann ich daher keine Gewährleistung mehr übernehmen.
 
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
 
Ende der Widerrufsbelehrung
 
Gerichtsort Grafenschlag